Seit dem 1.4.2005 hat sich die gesetzliche Grundlage dafür geändert, in welchem Umfang Gesundheitsleistungen von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Es wurde ein neuer sog. EBM= Einheitlicher Bewertungs-Maßstab 2000 plus eingeführt, der die Entgelte für die erbrachten ärztlichen Leistungen regelt. Leistungen nach § 12 SGB V Abs.1: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder wirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“
Ergänzende Leistungen
Um eine vollständige medizinische Betreuung dennoch zu ermöglichen, wurden als Ergänzung zur Kassenärztlichen Leistung die sog. Selbstzahler-Leistungen oder IGeL (= Individuelle GesundheitsLeistungen) eingeführt.
Wenn Sie ergänzende Leistungen wünschen, sprechen Sie uns bitte an!
Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden
Krebsvorsorge
Gesetzliche Leistungen im Rahmen der jährlichen Krebsfrüherkennung sind:
ab dem 20. Lebensjahr:
- Spiegeleinstellung der Scheide und des Muttermundes
- Entnahme und Fixierung des Zytologie-Abstrichs (`Krebsabstrich´)
- Bimanuelle gynäkologische Untersuchung
Ab dem 30. Lebensjahr zusätzlich:
- Abtasten der Brustdrüse
Ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich:
- Untersuchung des Enddarms
- Papierstreifentest (Stuhltest) jährlich
- Mammographie der Brust alle 2 Jahre (Mammografie-Screening)
Ab dem 56. Lebensjahr:
- Durchführung einer Darmspiegelung alle 10 Jahre
oder Papierstreifentest (Stuhltest) 2-jährlich
Krebsvorsorge führt nur zur Früherkennung von Krebsvorstufen und Gebärmutterhalskrebs, wenn Sie dieses Untersuchungsangebot auch einmal jährlich wahrnehmen !!
Aus ärztlicher Sicht gehören zu einer umfassenden Krebsvorsorge weitere Untersuchungen
(= Erweiterte Krebsvorsorge):
Ultraschall-Untersuchung der Harnblase, Gebärmutter und der Eierstöcke
Zum Ausschluß von Veränderungen, die nicht tastbar sind.
Ultraschall-Untersuchung der Brustdrüse
zum Ausschluß von Veränderungen, die nicht tastbar sind.
ThinPrep Pap Test
zur besseren Beurteilbarkeit der Zellen im Krebsvorsorge-Abstrich.
HPV-Test
zum Ausschluß einer Infektion mit Hoch-Risiko-Viren z.B. vor einer HPV-Impfung.
Immunologischer Stuhltest
mit höherer Sicherheit als der Papierstreifentest.
Blasentest
zum Ausschluß von Tumoren der Harnblase.
Diese Leistungen werden von den GesetzlichenKrankenkassen im Rahmen der Vorsorge nicht übernommen!
Selbstverständlich bieten wir diese ergänzenden Untersuchungen als Selbstzahler-Leistungen (IGeL) in unserer Praxis an.
Gesetzliche Mutterschaftsvorsorge
Im Rahmen der Gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge werden bestimmte Blutuntersuchungen durchgeführt, wie zB. die Bestimmung der Blutgruppe mit Rhesusfaktor, Antikörpersuchtest, Röteln-Titer, und HIV-Test. Außerdem wird eine Chlamydien-Infektion ausgeschlossen.
Sie bekommen einen Mutterpaß, in den die Anamnese und alle Befunde eingetragen werden, um ein evtl. Risiko zu erkennen und ggf. weitere Maßnahmen einleiten zu können.
Es sind regelmäßige gynäkologische Untersuchungen in der Schwangerschaft vorgesehen sowie bei fortgeschrittener Schwangerschaft das Schreiben eines CTG zur Beurteilung der kindlichen Herztöne.
Ultraschalluntersuchungen sind im Rehmen der Mutterschaftsvorsorge bei normal verlaufender Schwangerschaft 3 x in der gesamten Schwangerschaft vorgesehen.
Ergänzende Leistungen, die wir zusätzlich zur gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge als Selbstzahler-Leistungen bei jeder Schwangerschaft anbieten:
Ultraschalluntersuchungen,
wenn Sie ihr Kind öfter als gesetzlich vorgesehen während der Schwangerschaft sehen möchten
Toxoplasmose-Test
zur Erkennung bzw. Ausschluss einer Toxoplasmose-Infektion.
Glukosebelastungstest (OGTT)
zum Ausschluss eines Schwangerschaftsdiabetes.
Weitere Leistungen
Impfungen Die Notwendigkeit eines dauernden Impfschutzes in der gesamten Bevölkerung ist fast tägliches Thema in den Medien. Auch wir wollen unseren Beitrag dazu leisten und bieten Ihnen alle notwendigen Impfungen in unserer Praxis an einschließlich die HPV-Impfung und die Grippe-Schutzimpfung.
Bringen Sie deshalb bitte Ihren Impfpass bei Ihrem nächsten Besuch mit!
Verhütung
Einlage einer Kupfer-Spirale (Verhütung für 3 Jahre) Einlage einer Hormonspirale (Mirena - Verhütung für 5 Jahre) Einlage eines Hormonstäbchens (Verhütung für 3 Jahre)
Privatärztliche Leistungen Selbstverständlich stehen alle Leistungen auch als privatärztliche Leistungen zur Verfügung!